“Wir betrachten Ihre Angelegenheiten aus verschiedenen Blickwinkeln,
“Wir betrachten Ihre Angelegenheiten aus verschiedenen Blickwinkeln, denn jeder Fall bedarf einer individuellen Lösung.”
… denn jeder Fall bedarf einer individuellen Lösung.”
Im Bereich der Finanzbuchführung richten wir uns nach Ihrem Bedarf und Ihren Anforderungen.
Den Leistungsumfang können Sie dabei selbst bestimmen.
Grundsätzlich können wir als digitalisiertes und papierloses Büro folgende Arbeitsmethoden anbieten:
- Variante 1:
Ihre Belege können Sie uns digital übermitteln, ohne dass Sie Ihr Büro oder Unternehmen verlassen müssen. - Variante 2:
Sie reichen Ihre vollständigen Belege klassisch in Papierform bei uns ein. - Variante 3:
Sie besitzen ein Buchhaltungsprogramm (Lexware, Lexoffice, SevDesk, usw) und benötigen lediglich die Überprüfung der selbst erstellten Finanzbuchhaltung vor der Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.
Unabhängig von der oben genannten Variante werden wir Ihre Geschäftsvorfälle bearbeiten bzw. überprüfen. Danach erhalten Sie von uns:
- alle erforderlichen Auswertungen,
- die betriebswirtschaftliche Auswertung einschließlich monatlicher oder vierteljährlicher gemeinsamer Analyse der vorliegenden Zahlen zur steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung
- die übermittelte Umsatzsteuervoranmeldung
Im Bereich der Lohnbuchhaltung können wir Sie ebenfalls bedarfsorientiert unterstützen.
Entschließen Sie sich zur kompletten Auslagerung der Lohnbuchhaltung, so reichen Sie die Lohnunterlagen bei uns ein. Nach Bearbeitung und Übermittlung der notwendingen Meldungen werden Sie folgende Auswertungen von uns erhalten:
- Lohnsteueranmeldung
- Beitragsnachweise
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Zahlungslisten
- Lohnjournal
- Sonstige Meldungen an die Sozialversicherungsträger
- diverse Bescheinigungen für Krankenkasse, Arbeitsagentur usw.
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und steuerlichen Gewinnermittlungen bei Unternehmen aller Rechtsformen, bieten wir Ihnen folgenden Leistungsumfang an:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach handels- und steuerrechtlichen Vorschriften
- Erstellung von Gewinnermittlungen gem. § 4 Abs. 3 EStG für alle nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen
- Offenlegung bzw. Hinterlegung der Bilanzen im Unternehmensregister
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen
Bei selbst erstellter Buchhaltung:
Falls Sie Ihre Finazbuchhaltung selbst erstellen, besteht die Möglichkeit diese in unser System zu importieren und den Jahresabschluss sowie die dazugehörigen Steuererklärungen für Ihr Unternehmen zu erstellen.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung folgender Steuererklärungen für Unternehmen aller Rechtsformen und Privatpersonen:
- Einkommensteuererklärung einschließlich der Ermittlung einzelner Einkunftsarten, (z.B. aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen u.a.)
- Gewerbesteuererklärung, soweit Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt werden
- Körperschaftsteuererklärung für alle Kapitalgesellschaften
- Umsatzsteuererklärung für alle Unternehmer
- Einheitliche und gesonderte Feststellungserklärungen
Außerdem prüfen wir die von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide und begleiten Sie im gegebenenfalls erforderlichen außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.